10.08.2025
Nicht nur der Kommunalwahlkampf geht in die heiße Phase – auch in den Gemeinden des Pastoralverbundes werden im Herbst die pastoralen Gremien und die Kirchenvorstände neu gewählt. Dabei setzt das Erzbistum Paderborn erstmals auf ein hybrides Format.
Während die Kandidaten der Kommunalwahl bereits ganze Straßenzüge plakatiert haben, geht es bei den Wahlen für die Gemeinderäte und Kirchenvorstände in den Gemeinden des Pastoralverbundes (noch) ruhiger zu. Aktuell hängen die Vorschlagslisten in den Schaukästen aus – wer noch kandidieren möchte, hat dazu noch bis zum 15. August Zeit, um mit 10 Unterstützer-Unterschriften auf die Kandidatenliste zu kommen.
Wahlberechtigt sind für die Wahl zum Gemeinderat alle Katholiken ab 14 Jahren; für die Wahl zum Kirchenvorstand ab 16 Jahren. Alle Wahlberechtigten werden im Oktober vom Erzbistum Paderborn eine Wahlbenachrichtigung per Post erhalten. Mit dieser kann man die Stimme digital über ein Wahlportal im Internet abgeben oder Briefwahl beantragen. Nach positiven Erfahrungen in Pilotprojekten entfällt die klassische Urnenwahl vor Ort. Vielmehr sollen durch die flexible und benutzerfreundliche Stimmabgabe mehr Gemeindemitglieder – über den Kreis der regelmäßigen Gottesdienstbesucher hinaus – zur Teilnahme motiviert werden.
Wer in einer anderen als der Gemeinde des Erstwohnsitzes wählen möchte, kann bis zum 18. September über das Hauptbüro in Mengede einen Antrag für die Aufnahme in die Liste der Wahlberechtigten stellen. Dazu muss der Nachweis erbracht werden, dass die Streichung aus der Liste der Wahlberechtigten in der Erstwohnsitzgemeinde erfolgt ist, da das Wahlrecht nur in einer Gemeinde ausgeübt werden darf.
Die ausführlichen Rechtsgrundlagen für die Durchführung der Wahl der Kirchenvorstände und der pastoralen Gremien sind im Kirchlichen Amtsblatt 4/2025 für die Erzdiözese Paderborn veröffentlicht.
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