Die Kirchenvorstände im Pastoralverbund

Da die Kirchengemeinden rechtlich selbständig sind, gibt es in jeder Pfarrei als Organ der Vermögensverwaltung einen Kirchenvorstand. Für das Budget des Pastoralverbundes ist ein Finanzausschuss zuständig, der aus jeweils einem Mitglied der Kirchenvorstände und dem Pastoralverbundsleiter besteht. Ein Mitglied des Pastoralverbundsrates nimmt beratend teil.

Der Kirchenvorstand (KV) ist ein demokratisch gewähltes Verwaltungsgremium der Pfarrei. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrages zur Vermögensverwaltung besteht seine Aufgabe - neben der Aufstellung des Haushaltsplans und der Verabschiedung der Jahresrechnung - insbesondere in der aktiven Mitsorge und Mitarbeit für die Einrichtungen  der Gemeinde (z.B. Kirche, Gemeindehaus, Friedhof, ...) sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchengemeinde.

Kontakt

Pastoralverbund Dortmunder Nord-Westen
Siegenstr. 12
44359 Dortmund
0231 / 33 33 02
pastoralverbund@nord-westen.de

Öffnungszeiten des Hauptbüros:
Di.+Do.+Fr. 10.00 bis 12.00 Uhr (in den Ferien nur Do.)
Di.+Do.          14.30 bis 16.30 Uhr

 
 
 

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